VERTRAGLICHE INFORMATIONEN
Stand: August 2026
Diese Teilnahmebedingungen gelten für Trainingsveranstaltungen, die von der Bayrle Better Living Ltd., Company Registration No. HE 479990, angeboten und durchgeführt werden.
1. VERANSTALTER UND VERTRAGSPARTNER
Veranstalter und Vertragspartner für die angebotene Trainingsleistung ist Bayrle Better Living Ltd., Company Registration No. HE 479990, Apostolou Pavlou 16, 2nd Floor, Flat / Office 201, 8046 Paphos, Cyprus. E-Mail: info@bbl-cyprus.com · Telefon: +357 97 466 357.
2. GEGENSTAND DES ANGEBOTS
Bayrle Better Living Ltd. bietet strukturierte Trainings- und Ausbildungsleistungen auf professionellen Schießanlagen an. Gegenstand des Vertrages ist die jeweils in der Buchung beschriebene Trainingsleistung. Bayrle Better Living Ltd. betreibt keinen Onlinehandel mit Waffen oder Munition. Soweit für ein Training Leihwaffen, Munition oder sonstige Range-Ausrüstung benötigt werden, erfolgt deren Bereitstellung ausschließlich vor Ort durch die jeweilige lizenzierte Schießanlage und entsprechend den geltenden gesetzlichen und betrieblichen Bestimmungen.
3. MINDESTALTER
Die Teilnahme ist ausschließlich Personen gestattet, die zum Zeitpunkt des Trainings mindestens 18 Jahre alt sind. Ein geeigneter amtlicher Identitätsnachweis ist auf Verlangen vorzulegen.
4. TEILNAHMEBERECHTIGUNG
Die Teilnahme setzt voraus, dass der Teilnehmer nach den am Trainingsort geltenden gesetzlichen Vorschriften zum vorgesehenen Training berechtigt ist. Je nach Trainingsort, Staatsangehörigkeit, Wohnsitz, verwendeter Ausrüstung oder Art des Trainings können zusätzliche gesetzliche Voraussetzungen, Dokumente oder behördliche Genehmigungen erforderlich sein. Bayrle Better Living Ltd. kann vor der endgültigen Teilnahmebestätigung geeignete Nachweise verlangen. Die erfolgreiche Buchung oder Zahlung ersetzt keine gesetzlich erforderliche Berechtigung.
5. STAATSANGEHÖRIGKEIT UND RECHTLICHE VORPRÜFUNG
Im Rahmen des Buchungs- und Assessmentprozesses kann die Staatsangehörigkeit des Teilnehmers abgefragt werden, soweit dies zur Prüfung gesetzlicher Teilnahmevoraussetzungen erforderlich ist. Bei mehreren Staatsangehörigkeiten sind alle für die rechtliche Prüfung relevanten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen. Bestimmte Buchungen können einer manuellen rechtlichen Prüfung unterliegen. Eine automatisierte Vorauswahl oder Empfehlung stellt keine verbindliche rechtliche Feststellung der Teilnahmeberechtigung dar. Bestehen Zweifel an der gesetzlichen Teilnahmeberechtigung, kann Bayrle Better Living Ltd. zusätzliche Informationen oder Nachweise verlangen oder die Teilnahme bis zur abschließenden Klärung zurückstellen.
6. ASSESSMENT UND EINSTUFUNG
Vor der Buchung oder Teilnahme kann ein Assessment durchgeführt werden. Dabei können insbesondere bisherige Erfahrung, Trainingshäufigkeit, Art der bisherigen Erfahrung, vorhandene eigene Ausrüstung, Erfahrung mit der vorgesehenen Ausrüstung, Bedarf an Leihwaffe oder Munition sowie weitere für die sichere und geeignete Gruppenzusammenstellung relevante Voraussetzungen abgefragt werden. Die Teilnehmer wählen ihr Trainingsniveau nicht selbst. Die Zuordnung zu einem Trainingsformat erfolgt anhand der angegebenen Voraussetzungen und des vorgesehenen Trainingskonzepts. Bayrle Better Living Ltd. kann eine automatische Einstufung überprüfen und bei Bedarf ändern. Es besteht kein Anspruch auf die Teilnahme an einem bestimmten Leistungsniveau oder einer bestimmten Trainingsgruppe.
7. WAHRHEITSGEMÄSSE ANGABEN
Alle Angaben im Assessment und Buchungsprozess müssen vollständig und wahrheitsgemäß erfolgen. Dies gilt insbesondere für Angaben zu Alter, Staatsangehörigkeit, Erfahrung, rechtlicher Teilnahmeberechtigung, eigener Waffe, erforderlichen Dokumenten, Munition und sonstigen sicherheitsrelevanten Voraussetzungen. Falsche oder unvollständige Angaben können zur Ablehnung oder zum Ausschluss von der Teilnahme führen. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
8. EIGENE WAFFEN UND MUNITION
Teilnehmer, die eigene Waffen oder Munition zum Training mitbringen, sind selbst dafür verantwortlich, dass Besitz, Transport, Einfuhr, Ausfuhr und Verwendung nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften zulässig sind. Erforderliche Dokumente und Genehmigungen sind vom Teilnehmer eigenverantwortlich rechtzeitig zu beschaffen und während des Trainings bzw. der Reise mitzuführen. Die Annahme einer Buchung durch Bayrle Better Living Ltd. stellt keine Bestätigung dar, dass eine bestimmte Waffe oder Munition rechtmäßig transportiert, eingeführt oder verwendet werden darf. Zusätzlich gelten die Vorgaben der jeweiligen Schießanlage.
9. LEIHWAFFEN UND MUNITION VOR ORT
Sofern für ein Training Leihwaffen oder Munition benötigt werden, kann deren Bereitstellung über die jeweilige Schießanlage organisiert werden. Verfügbarkeit, zulässige Nutzung und konkrete Ausgabe richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und den Regeln der jeweiligen Schießanlage. Teilnehmer mit einer ihnen nicht vertrauten Leihwaffe können vor Beginn der entsprechenden Trainingsabschnitte eine erforderliche Einweisung bzw. Familiarisierung erhalten. Die Reservierung einer Leihwaffe begründet keinen Anspruch auf ein bestimmtes Waffenmodell, sofern dies bei der Buchung nicht ausdrücklich bestätigt wurde.
10. SICHERHEIT
Sicherheit hat während sämtlicher Trainings höchste Priorität. Teilnehmer sind verpflichtet, jederzeit die Anweisungen des Trainers und des autorisierten Range-Personals zu befolgen, sämtliche Sicherheitsbestimmungen der jeweiligen Schießanlage einzuhalten, vorgeschriebene Schutz- und Sicherheitsausrüstung zu verwenden und sicherheitsrelevante Probleme unverzüglich zu melden. Anweisungen des Range-Personals und zwingende Sicherheitsvorschriften der jeweiligen Schießanlage haben jederzeit Vorrang.
11. ALKOHOL, DROGEN UND BEEINTRÄCHTIGENDE SUBSTANZEN
Die Teilnahme unter Einfluss von Alkohol, illegalen Drogen oder anderen Substanzen, die die sichere Teilnahme beeinträchtigen können, ist nicht gestattet. Bestehen begründete Zweifel an der sicheren Teilnahmefähigkeit einer Person, kann diese vom Training ausgeschlossen werden. Dies gilt unabhängig davon, ob eine Substanz legal erworben wurde.
12. AUSSCHLUSS AUS SICHERHEITSGRÜNDEN
Bei erheblichen oder wiederholten Sicherheitsverstößen kann ein Teilnehmer vom weiteren Training ausgeschlossen werden. Dies gilt insbesondere bei Missachtung verbindlicher Sicherheitsanweisungen, gefährlichem Verhalten, bewusst falschen sicherheitsrelevanten Angaben, Teilnahme unter beeinträchtigendem Substanzeinfluss oder sonstigem Verhalten, durch das Teilnehmer, Trainer, Range-Personal oder Dritte gefährdet werden. Soweit gesetzlich zulässig, besteht bei einem berechtigten Ausschluss aufgrund eines vom Teilnehmer zu vertretenden erheblichen Sicherheitsverstoßes kein Anspruch auf Fortsetzung des Trainings. Zwingende gesetzliche Erstattungs- oder Verbraucherrechte bleiben unberührt.
13. SCHUTZAUSRÜSTUNG
Die jeweils vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ist während des Trainings zu verwenden. Hierzu können insbesondere geeigneter Augen- und Gehörschutz gehören. Weitere Anforderungen werden den Teilnehmern vor dem jeweiligen Training mitgeteilt.
14. TRAININGSABLAUF
Der konkrete Trainingsablauf kann abhängig von Leistungsstand der Gruppe, Sicherheitsanforderungen, Range-Bedingungen, verfügbarer Ausrüstung, gesetzlichen Vorgaben und organisatorischen Erfordernissen angepasst werden. Ein veröffentlichter oder vorab kommunizierter Trainingsplan stellt daher keinen Anspruch auf die Durchführung jedes einzelnen Trainingsbestandteils in unveränderter Form dar.
15. TRAININGSORT UND RANGE-REGELN
Für jedes Training gelten zusätzlich die Haus-, Sicherheits- und Nutzungsregeln der jeweiligen Schießanlage. Teilnehmer verpflichten sich, diese einzuhalten. Bei Widersprüchen zwischen organisatorischen Trainingsinformationen und zwingenden Sicherheitsregeln der Schießanlage haben die Sicherheitsregeln der Schießanlage Vorrang.
16. MINDESTTEILNEHMERZAHL UND DURCHFÜHRUNG
Trainings können von einer Mindestteilnehmerzahl abhängig sein. Wird diese nicht erreicht oder kann das Training aus anderen erheblichen Gründen nicht wie vorgesehen stattfinden, gelten die veröffentlichten Stornierungsbedingungen von Bayrle Better Living Ltd.
17. GESUNDHEIT UND PERSÖNLICHE EIGNUNG
Der Teilnehmer ist dafür verantwortlich, nur dann am Training teilzunehmen, wenn er sich körperlich und geistig in der Lage sieht, die Trainingsinhalte sicher durchzuführen. Individuelle Einschränkungen, die für eine sichere Durchführung relevant sein können, sollten dem Trainer vor Beginn des Trainings mitgeteilt werden, soweit dies erforderlich ist. Es werden keine medizinischen Diagnosen verlangt, soweit hierfür keine gesetzliche oder sachliche Notwendigkeit besteht.
18. FOTO- UND VIDEOAUFNAHMEN
Foto- oder Videoaufnahmen von Teilnehmern für Marketing-, Werbe- oder Veröffentlichungszwecke erfolgen nur auf Grundlage einer entsprechenden Einwilligung oder einer anderen hierfür erforderlichen Rechtsgrundlage. Eine verweigerte Marketing-Einwilligung hat keinen Einfluss auf die Teilnahmeberechtigung. Sicherheits- oder organisatorisch erforderliche Aufnahmen bleiben hiervon unberührt, soweit hierfür eine zulässige Rechtsgrundlage besteht.
19. HAFTUNG UND EIGENVERANTWORTUNG
Die Teilnahme an einem Schießtraining erfordert ein erhöhtes Maß an Aufmerksamkeit und die konsequente Einhaltung sämtlicher Sicherheitsregeln. Jeder Teilnehmer trägt Verantwortung für sein eigenes Verhalten und die Befolgung verbindlicher Sicherheitsanweisungen. Die Haftung von Bayrle Better Living Ltd. richtet sich nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften. Diese Teilnahmebedingungen schließen keine Haftung aus, soweit ein Haftungsausschluss gesetzlich unzulässig wäre. Insbesondere werden zwingende Rechte bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder sonstige zwingende gesetzliche Ansprüche nicht ausgeschlossen.
20. VERBRAUCHERRECHTE
Zwingende gesetzliche Verbraucherrechte werden durch diese Teilnahmebedingungen nicht eingeschränkt. Ergänzend gelten die jeweils veröffentlichten Stornierungsbedingungen sowie die bei der konkreten Buchung angezeigten Bedingungen.
21. ÄNDERUNGEN UND AKTUELLE FASSUNG
Für eine Buchung gelten die Teilnahmebedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bereitgestellten Fassung. Wesentliche nachträgliche Änderungen bestehender Buchungen erfolgen nur im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Möglichkeiten.
22. KONTAKT
Bayrle Better Living Ltd. · Company Registration No. HE 479990 · Apostolou Pavlou 16 · 2nd Floor, Flat / Office 201 · 8046 Paphos · Cyprus · E-Mail: info@bbl-cyprus.com · Telefon: +357 97 466 357